Allgemeine Geschäftsbedingungen PPG Coatings Deutschland GmbH

1. Geltung
1.1 Unsere gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen werden ausschließlich durch unsere nachstehend aufgeführten Allgemeinen Verkaufsstand Lieferbedingungenbestimmt, soweitnicht im Einzelfall etwas anderes Abweichendes vereinbart ist.
1.2 Abweichende Erklärungen und Geschäftsbedingungen desKäufersverpflichten unsauch dann nicht, wenn wir Ihnen bei Vertragsabschluss nicht widersprechen. Die Entgegennahme unserer Lieferungen oder Leistungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.
1.3 Auf Nichtkaufleute findetdievorstehende Ziffer1.2 keine Anwendung.
1.4 Nebenabreden,Änderungenund AbweichungenvondiesenBedingungen sollen zwischen uns unddemKäuferschriftlich vereinbart werden.
 
2. Preise
2.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich, soweitnichts anderes vereinbart ist, abWerk frachtfrei versichert (CIP) zuzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Für die Berechnung der Preise sind die von uns ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen maßgeblich, wennderKäuferodereinvonihmbeauftragter Dritternichtunverzüglichwiderspricht.
2.3 Wenn sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, sind die Vertragspartner verpflichtet, sich überdie Anpassung derPreise zu verständigen.
2.4 Auf Nichtkaufleute findetdievorstehende Ziffer2.3 keine Anwendung.

3. Anwendungstechnische Beratung und Gestellung von Verkaufshilfen
3.1 Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Ware befreien den Käufer nicht von eigener sorgfältiger PrüfungundVersuchenaufdie Eignungder Produkte für die beabsichtigtenVerfahren und Zwecke.
3.2 ÜberdenEinsatzoderWeiterverkauf desLieferproduktesentscheidetderKäufereigenverantwort- lich. Sofern wir nicht spezifische Eigenschaften und Eignungender Produkte füreinen vertraglich bestimmtenVerwendungszweckausdrücklich schriftlich zugesichert haben, ist eineanwendungs- technische Beratungoder Unterrichtung, wenngleich sie nach bestemWissen erfolgt, in jedem Fall unverbindlich.
3.3 Soweit der Käufereine von PPG gestellte oder gepachtete Mischmaschine benutzt, anerkennt der Käufer, dass sämtliche Angaben zu Mischverhältnissen, Farbtöneno.ä.nurannähernden Charakter haben und von PPG ohne den Willen angegeben werden, dies als zugesicherte Eigenschaften zu betrachten.Das Mischender Farbengeschiehtausschließlichauf Risiko Verwendersund des Käufers, worüber der Käuferden Verwender aufzuklären hat. PPG haftet nur für nachgewiesene, technische Fehlerder Mischmaschine, für die PPG verantwortlich zu machen ist. Die Haftung beschränkt sich im Übrigen auf Fehlerbeseitigung und ggf. Lieferung von Ersatzpodukten. Der Käuferund Verwender ist in jedem Fall verpflichtet, vor der Produktion größerer Mengen mit derartigen Geräten Probemischungen vorzunehmen.
3.4 Soweit PPG dem KäuferVerkaufshilfen zur Verfügung stellt (z.B. Regale, Warenständer o.ä.) erfolgt die Benutzung durch den Käufer auf eigene Gefahr. Dies gilt auch in dem Fall, dass derartige Verkaufshilfen durch Mitarbeiter von PPG aufgebaut und aufgestellt werden. Der Käufer ist verpflichtet, sich von der Sicherheit und einwandfreien Platzierung dieser Verkaufshilfen selbst
zu überzeugen.
 
4. Vertragserfüllung
Lieferfristen und Liefertermine gelten als annähernd und unverbindlich, sofern nicht besondere schriftliche Vereinbarungen bestehen. Erfüllen wir letztere nicht, so ist der Käufer zum Rücktritt vomVertragberechtigt, wenn wir nach Fälligkeit der Lieferung und der Setzung einer Nachfrist von mindestens einem Monatgemahnt worden sind unddie Lieferung bis zum Ablaufdieser Frist nicht auf denWeggebrachthaben. Schadensersatzansprüche gegenuns wegen Nichteinhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen sind ausgeschlossen. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
4.1 Betriebsstörungen, verursacht durch Naturereignisse, Maschinenschäden, Arbeitermangel, Brennstoff- und Rohstoffmangel durch Stromsperren, Transportschwierigkeiten, Arbeitskämpfe undbehördliche Maßnahmen sowie sonstige Ereignisse höherer Gewaltentbindenunsvonder Verpflichtung zur Lieferung, so dass Schadensersatzansprüche gegen uns nicht bestehen. Hierzu zählt auch die Verhinderung der Auslieferung durch Zollbehörden. Eine Nachlieferung bleibt uns freigestellt.
4.2 Mit Beendigung derVerladung, spätestens mit der Übergabe derWare an den Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr auf den Käufer über. Die Beauftragung eines Spediteurs oder Frachtführers bei Zufuhr erfolgt immer im Namen und für Rechnung des Käufers.
4.3 Einwegverpackungen werdennicht vonunszurückgenommen, stattdessen nennen wir demKäufer oder Verwendereinen Dritten, der die Verpackung entsprechend der Verpackungsverordnung dem Recycling zuführt. Erfolgtdie Lieferung in Leihbehältern, so sind diese innerhalb von 90 Tagennach Erhalt der Lieferung restentleert undfrachtfrei zurückzusenden.Verlust und Beschädigung einer Leihverpackung geht, solange diese nicht an PPG zurückgelangt ist, zu Lasten des Käufers, wenn diese von ihm zu vertreten ist. Leihverpackungen dürfen nicht zu anderen Zwecken oder zur Aufnahme anderer Produkte dienen. Sie sind lediglich für den Transport der gelieferten Ware bestimmt. Beschriftungen dürfen nicht entfernt werden.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Käufer Kaufmann, gilt folgendes: Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus derlaufenden Geschäftsverbindung mit dem KäuferbleibendiegeliefertenWarenunser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Kaufpreisforderungen gelten trotz Zahlung solangeals nicht erloschen, alseine vonuns in diesem Zusammenhang übernommene wechselmäßige Haftung - wie z.B. im Rahmen eines
Scheck-Wechsel-Verfahrens -fortbesteht.
5.2 Eine Verarbeitung oder Vermischung nimmt der Käuferfür uns vor, ohne dass hieraus für uns eine Verbindlichkeit besteht. Für den Fall der Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen überträgt der Käufer schon jetzt zur Sicherung unserer Forderungen auf uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnisdes Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeitenden Sachen mit der Maßgabe, dass der Käuferdie neue Sachefür uns verwahrt.
5.3 Der Käufer ist berechtigt, über die Erzeugnisse im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solangeer seinenVerpflichtungenausder Geschäftsbeziehung mitunsrechtzeitignachkommt.
5.4 Forderungen, aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käuferschon jetzt im Umfangunseres Eigentumsanteils anden verkauftenWaren zur Sicherung an uns ab.Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.Verbindetoder vermischt der Käuferdie gelieferteWareentgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er bereits jetzt seine Vergütungs- ansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware zur Sicherung anunsab.Wirnehmendiese Abtretungenbereitsjetzt an.
5.5 Auf unserVerlangen hat uns der Käuferalle erforderlichen Auskünfteüberden Bestand der in unserem Eigentum stehendenWaren undüber die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmervon der Abtretung in Kenntnis zu setzen und hierüber ggfs. Nachweis zu führen.
5.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu sichern. Er tritt seine Ansprücheausden Versicherungs- verträgen hierdurch im Vorausanunsab.Wir nehmen diese Abtretungbereits jetzt an.
5.7. Übersteigt derWert der Sicherheiten unsere Forderungen ummehr als 10 v.H., so werden wir auf VerlangendesKäufersinsoweit Sicherheiten nachunsererWahlfreigeben.
5.8 Das Recht des Käufers zur Verfügung über die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Erzeugnisse sowie zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen erlischt, sobald er die Zahlung einstellt und/oder in Vermögensverfall gerät. Tretendiese Voraussetzungenein, sind wir berechtigt, unterAusschlussdesZurückbehaltungsrechtsohneNachfristsetzungoderAusübung des Rücktritts die sofortige Herausgabe der gesamten, unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen.
5.9 Soweit der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in dem sich die gelieferte Ware befindet, nicht wirksam sein sollte, hatder KäuferaufunserVerlangeneinegleichwertige Sicherheit zu bestellen. Kommt er diesem Verlangen nicht nach, können wir ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele sofort die Bezahlung sämtlicher offener Rechnungen verlangen. Diese sind damit fällig.

6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, soweit nicht nachfolgend anderweitig geregelt.
6.2 Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen der gelieferten Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Tagen nach Anlieferung bei dem Käufer schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb von 3 Tagennach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Unversehrtheit der Verpackung (Stretchfolie auf Paletten) hat der Käufer unmittelbar bei Anlieferung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich PPG anzuzeigen. Ferner hat der Käuferunverzüglicheine dokumentierte Tatbestandsaufnahme (Fotos) bei den zuständigen Stellen (z.B. Frachtführer, Havarie, Kommissar o.ä.) zu veranlassen und PPG zu benachrichtigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung wegen etwaiger Transportschäden grundsätzlich ausgeschlossen.
6.3 Der Käufer oder Verwender hat - erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung - zu prüfen, ob die gelieferte Ware für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Dies gilt insbesondere, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlack oder sonstige Komponentenbeigemischt werden, dienicht von PPG bezogen wurden.
6.4 Beiberechtigten Beanstandungen wird PPGFehlmengennachliefernbzw.dieWareumtauschen. Ist ein Umtausch derWarenicht möglich oder die Ersatzlieferung mangelhaft, hat der Käuferdas Recht auf Rücktritt oder Minderung.
6.5 Ist der Käufernicht Kaufmann im Sinne des AGB-Gesetzes gilt folgendes:
a) Die Rüge wegen versteckter Mängel muß innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist schriftlich erfolgen. Dies gilt auch, wenn eine längereals diegesetzliche Gewährleistungsfrist vereinbart ist.
b) Beibegründeter Mängelrüge noch nicht verarbeiteter oder weiterverarbeiteterWare kannder Käufer nur Ersatzlieferungen verlangen. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
6.6 Schadensersatzansprüche desKäufers, die auf Verletzungunserer vertraglichen odergesetzlichen Pflichten beruhen sind ausgeschlossen, soweitder Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist. Dies gilt nicht fürVerletzungen an Leben, Körper oder Gesundheit, die durch fahrlässige Verletzungen einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht wurden, sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes. Unsere Haftungfürmittelbare Schäden, die auf vertragsuntypischen Umständen beruhenundfürunsnicht vorhersehbarsind, istausgeschlossen.Die vorgenannten Haftbeschränkungengeltenauchfürdie Erfüllungs- undVerrichtungsgehilfen. Für einfahrlässiges Verhaltenunserer gesetzlichen Vertreter, unserer Leitenden Angestellten sowie unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften wir im obigen Umfangnur, soweiteine Hauptpflicht verletzt ist.
6.7 Werden Verdünnungen, Härter, Zusatzlack oder sonstige Komponenten, die nicht von PPG bezogen werden, dem gelieferten Produkt beigemischt oder zusammen mit ihm verwendet, besteht die Gewährleistung nur, wenn die Komponenten mangelfrei und geeignet waren und derKäuferdiesnachgewiesenhat.
 
7. Zahlung
7.1 Die Zahlung ist 30 Tagenach dem Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagennach Rechnungseingang werden 2 % Skontoauf den Rechnungsendbetrag gewährt, soweit nichts anderes vereinbart ist. BeiWechselzahlungen gewähren wir kein Skonto. Maßgebend ist der Tagdes Zahlungseingangesbeiuns. Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere, fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung der Kosten, dann der Zinsen und mit dem Überschuss zum Ausgleich der ältesten Schuldposten verwendet. Sofern wir Wechsel entgegennehmen, gehen die Diskont- und Bankspesen zu Lasten des Käufers.Wir übernehmen keine Gewährfür rechtzeitige Vorlegungund Protesterhebung.
7.2 Gegen über unseren Forderungen kann nur auf gerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübtwerden, wenn wir die Gegenforderunganerkannt habenoderwenneineentsprechende rechtskräftige, gerichtliche Entscheidung vorliegt.
7.3 Entstehen Zweifelan der Zahlungsfähigkeitdes Kundenoder ist die Zahlungsfrist überschritten,
so sind wir befugt, Vorauszahlungen zu verlangen oder eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir ferner berechtigt, Zinsen in der banküblichen Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB, mindestens jedoch 8 % vom Rechnungsbetrag zu berechnen.
7.4 Nimmt der Käufer die von ihm bestellte Ware nicht ab oder gibt er mit Zustimmung von PPG die gelieferteWareganzoder teilweise zurück, so wird ihmdurch PPGpauschal ein Schadensersatz in Höhe von 15 % des Rechnungswertes der zurückgegebenen oder der nicht abgenommenen Ware berechnet, soweit nicht der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Der Nachweis eines höheren Schadens durch PPGbleibt vorbehalten. Damit werden Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags (entgangener Gewinn, Spesenetc.) abgegolten.Wird die Ware in einen verkäuflichen Zustand zurückgegeben. dann werden außer den vorerwähnten 15 % Schadensersatz zusätzlich die Aufarbeitungskosten in Rechnung gestellt. Sämtliche in diesem Absatz aufgeführten Zahlungen sind 15 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
7.5 Schaltet der Käufer eine Zentralregulierungsgesellschaft ein, tritt schuldbefreiender Rechnungs- ausgleich erst mit Zahlungsgutschrift aufeinemKontovon PPGein.
7.6 Der Käufergerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tagenach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Käufer bleibt vorbehalten, den Verzugdurch die Erteilungeiner nach Fälligkeitzugehenden Mahnung zu einemfrüheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Käufer dann in Verzug, wenn vereinbart ist, dass der Kaufpreis zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt bezahlt werden soll, undder Käufernicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.

8. Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, dass persönliche Daten aus dem Kaufvertrag zur Bearbeitung und Auswertung von PPG gespeichert werden und im Rahmen der üblichen Bearbeitung in Teilen an Dritte übermittelt werden (z.B. an Vorlieferanten). PPG ist berechtigt, Auskünfte über die Kredit- würdigkeitdes Käuferseinzuholen. Der Käufererklärt sich hiermitausdrücklich einverstanden.
 
9. Salvatorische Klausel
Sollteeine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der getroffenenweiteren Vereinbarungunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
 
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bochum. Erfüllungsort für die Lieferungen ist unsere jeweilige Auslieferungsstätte.Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses ist Bochum zuständig, wenn der KäuferVollkaufmann, eine juristische Persondesöffentlichen Rechtsoder desöffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
Das Vertragsverhältnis unterliegt grundsätzlich dem deutschen Recht. Die Geltung des einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
 
Gebindearten
BT = Beutel HB = Hobbock SA =Sack
C0= Container (IBC) KA = Kanne PC = Stück
DS = Dose KI = Kanister TB =Tube
EI = Eimer KO = Karton ST = Set
FL = Flasche KS= Kartusche
FS = Fass RL = Rolle
 
Preiseinheiten
LT = Liter KG = Kilo PC = Stück
 
Verpackungscodes
OA1 = Feinstblech / nicht abnehmbarer Deckel RN3540
0A2 = Feinstblech / abnehmbarer Deckel RN3540
1A1 = Stahlfass / nicht abnehmbarer Deckel Rn 3250
1A2 = Stahlfass / abnehmbarer Deckel Rn 3250
1H1 = Plastikfass / nicht abnehmbarer Deckel Rn 3526
1H2 = Plastikfass / abnehmbarer Deckel Rn 3526 3A1 =Stahlkanister / nicht abnehmbarer Deckel Rn 3522 3A2 =Stahlkanister / abnehmbarer Deckel Rn 3522 3H1 = Plastikkanister / nicht abnehmbarer Deckel Rn 3526 3H2 = Plastikkanister / abnehmbarer Deckel Rn 3526
 
PPG Coatings Deutschland GmbH Feldstr.5A 44867 Bochum
Postfach 40 01 29 44735 Bochum
Telefon (02 34) 8 69-0
Telefax (02 34) 8 69-3 58
 
Sitz der Gesellschaft: Bochum
Registergericht: Amtsgericht Bochum; HRB 3272
Geschäftsführer: Reginald Lachnitt,
Alexander Krenczik
 
AGB 07/17